Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Oliver Zeisberger Kommunikation und Filmproduktion
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von Oliver Zeisberger Kommunikation und Filmproduktion, insbesondere in den Bereichen Film- und Videoproduktion, Konzeption, Moderation, Vorträge, Kommunikations- und Krisentrainings, Coachings sowie musikalische und kreative Leistungen.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen einer individuellen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Individuelle Vereinbarungen und schriftliche Angebote gehen diesen AGB vor.
Gegenüber Verbrauchern gelten diese AGB nur insoweit, als ihnen keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG), entgegenstehen.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Annahme eines Angebots, durch Auftragsbestätigung oder durch einvernehmlichen Beginn der vereinbarten Leistung zustande.
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung mit dem Auftraggeber.
Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs können gesondert verrechnet werden.
3. Leistungen
Die Leistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach professionellen und branchenüblichen Standards erbracht.
Bei kreativen Leistungen – insbesondere Film, Video, Text, Moderation, Musik und Konzeption – besteht naturgemäß ein gestalterischer Spielraum. Subjektiv unterschiedliche Auffassungen über Stil, Gestaltung oder künstlerische Umsetzung stellen für sich allein keinen Mangel dar, sofern die vereinbarten Vorgaben eingehalten wurden.
4. Film- und Videoproduktionen
Grundlage einer Film- oder Videoproduktion sind das vereinbarte Konzept, Briefing, Drehbuch, Storyboard bzw. die im Angebot beschriebenen Leistungen.
Änderungen durch den Auftraggeber nach Freigabe eines Konzepts, Drehbuchs, Drehplans oder einer Produktionsstufe können zusätzliche Kosten verursachen.
Im Angebot enthaltene Korrektur- und Abstimmungsschleifen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Darüber hinausgehende Änderungswünsche werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
Verschiebungen von Drehtagen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, sowie dadurch entstehende Fremdkosten, etwa für Personal, Technik, Locations, Reisen oder Stornierungen, können dem Auftraggeber weiterverrechnet werden.
5. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistung notwendigen Informationen, Unterlagen, Freigaben, Ansprechpartner und Materialien rechtzeitig zur Verfügung.
Verzögerungen, die aufgrund verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, verlängern vereinbarte Termine entsprechend.
Der Auftraggeber gewährleistet, dass von ihm zur Verfügung gestellte Texte, Bilder, Logos, Musikstücke, Videos, Marken oder sonstige Materialien rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
6. Moderationen, Vorträge, Trainings und Coachings
Inhalt, Dauer, Ort und Umfang einer Moderation, eines Vortrags, Trainings oder Coachings werden individuell vereinbart.
Der Auftraggeber sorgt für geeignete organisatorische und technische Rahmenbedingungen am Veranstaltungsort.
Wesentliche Änderungen von Ablauf, Dauer oder Inhalt, die nach Vertragsabschluss vom Auftraggeber gewünscht werden, können zu einer Anpassung des Honorars führen.
7. Musik und musikalische Leistungen
Umfang und Art musikalischer Leistungen – insbesondere Live-Auftritte, Gesang, Gitarrenbegleitung, Kompositionen oder individuelle Textadaptierungen – werden jeweils gesondert vereinbart.
Soweit für die öffentliche Aufführung, Aufzeichnung oder weitere Verwendung von Musikstücken Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Leistungsschutz- oder Verwertungsrechte, erforderlich sind, werden die Verantwortlichkeiten und allfälligen Lizenzkosten im jeweiligen Auftrag geregelt.
8. Termine, Verschiebung und Stornierung
Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich.
Wird ein verbindlich gebuchter Termin vom Auftraggeber abgesagt oder verschoben, können bereits erbrachte Leistungen sowie nicht mehr stornierbare Fremdkosten in Rechnung gestellt werden.
Zusätzlich können – soweit gesetzlich zulässig und sofern im individuellen Angebot nichts anderes vereinbart wurde – folgende Stornokosten vereinbart werden:
• bis 30 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: 25 % des vereinbarten Honorars,
• 29 bis 14 Kalendertage vor dem Termin: 50 %,
• 13 bis 7 Kalendertage vor dem Termin: 75 %,
• ab 6 Kalendertagen vor dem Termin: 100 %.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Zwingende gesetzliche Rücktrittsrechte von Verbrauchern bleiben davon unberührt.
9. Höhere Gewalt und Ausfall
Kann eine Leistung aufgrund höherer Gewalt oder anderer nicht vom Auftragnehmer zu vertretender Umstände nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart.
Dazu zählen insbesondere behördliche Maßnahmen, Naturereignisse, erhebliche Verkehrs- oder Reisebeeinträchtigungen, technische Ausfälle außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers sowie Krankheit oder Unfall.
Bereits entstandene und nicht rückerstattbare Fremdkosten können – soweit gesetzlich zulässig – verrechnet werden.
10. Honorar und Zahlungsbedingungen
Die Höhe des Honorars ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich gegenüber Unternehmern genannte Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Zusätzliche Leistungen, Reisekosten, Nächtigungen, Spesen, Fremdleistungen, Lizenzen und sonstige projektbezogene Kosten werden entsprechend dem Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung verrechnet.
Rechnungen sind, sofern auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei umfangreicheren Produktionen oder Projekten können Akontozahlungen bzw. Teilrechnungen vereinbart werden.
11. Urheber- und Nutzungsrechte
Soweit im jeweiligen Angebot nichts anderes vereinbart wird, verbleiben Urheberrechte und sonstige persönlichkeits- oder schöpferbezogene Rechte beim jeweiligen Rechteinhaber.
Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung jene Nutzungsrechte, die für den im Angebot bzw. Vertrag vereinbarten Verwendungszweck erforderlich sind.
Eine darüber hinausgehende Nutzung – insbesondere für andere Medien, Kampagnen, Länder, Zeiträume oder Zwecke – bedarf, sofern entsprechende Rechte nicht bereits eingeräumt wurden, einer gesonderten Vereinbarung.
Rohmaterial, Projektdateien, offene Schnittprojekte und sonstige Produktionsdaten sind nur dann Bestandteil der geschuldeten Leistung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Rechte Dritter, insbesondere an Musik, Stockmaterial, Darstellerleistungen, Sprecherleistungen oder sonstigem Lizenzmaterial, richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.
12. Referenznutzung
Sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers, Vertraulichkeitsvereinbarungen oder sonstigen gesetzlichen Gründe entgegenstehen, kann vereinbart werden, dass fertiggestellte und bereits veröffentlichte Arbeiten bzw. Ausschnitte daraus als Referenz der eigenen Tätigkeit präsentiert werden dürfen.
Bei vertraulichen oder noch nicht veröffentlichten Produktionen erfolgt keine Veröffentlichung ohne entsprechende Freigabe.
13. Abnahme und Mängel
Der Auftraggeber hat fertiggestellte Leistungen innerhalb angemessener Frist zu prüfen und allfällige Mängel möglichst konkret mitzuteilen.
Berechtigte Mängel werden innerhalb angemessener Frist behoben.
Änderungswünsche, die über die ursprünglich vereinbarte Leistung hinausgehen, gelten nicht als Mängelbehebung und können gesondert verrechnet werden.
Zwingende gesetzliche Gewährleistungsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
14. Haftung
Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Personenschäden oder sonstige Fälle, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist.
Für vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Inhalte, Materialien, Aussagen oder Rechte übernimmt der Auftragnehmer keine Verantwortung, soweit deren Rechtswidrigkeit nicht erkennbar war.
15. Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien behandeln vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, entsprechend vertraulich.
Dies gilt insbesondere für noch nicht veröffentlichte Projekte, interne Unternehmensinformationen, Kommunikations- und Krisenszenarien sowie sonstige ausdrücklich als vertraulich bezeichnete Inhalte.
16. Rücktrittsrecht für Verbraucher
Für Verbraucher gelten bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen die gesetzlichen Bestimmungen des FAGG.
Soweit gesetzlich vorgesehen, besteht grundsätzlich ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss.
Soll auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf dieser Frist mit der Dienstleistung begonnen werden, sind die hierfür gesetzlich vorgesehenen Erklärungen und Informationen gesondert einzuholen bzw. zur Verfügung zu stellen.
Das gesetzliche Muster-Widerrufsformular sowie eine gegebenenfalls erforderliche Widerrufsbelehrung werden Verbrauchern gesondert zur Verfügung gestellt.
17. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf der Website zu entnehmen.
18. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts, soweit eine solche Rechtswahl gesetzlich zulässig ist.
Für Verträge mit Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers nicht eingeschränkt werden.
Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird – soweit gesetzlich zulässig – die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Unternehmenssitz des Auftragnehmers vereinbart.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht, soweit gesetzlich zulässig.
Oliver Zeisberger Kommunikation und Filmproduktion
Empersdorfberg 184
8081 Empersdorf
Österreich
E-Mail: office@zeisberger.at
Telefon: +43 (0) 664 3950155
UID: ATU55198404


 
 
 
 
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